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Wahlinformation zur Bundespräsidentenwahl
Am 25. April 2010 findet heuer die Bundespräsidentenwahl statt. Was Sie dabei beachten müssen, verrät Ihnen das Innenministerium.
Wer ist wahlberechtigt?
• österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
• Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Stimmabgabe durch Wahlkarte Sie benötigen für Ihre Stimmabgabe eine Wahlkarte, wenn folgendes auf Sie zutrifft: • Sie befinden sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde.
• Sie können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht Ihr „eigenes“ Wahllokal aufsuchen.
• Sie sind Auslandsösterreicher(in) (außer Sie halten sich am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf). Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (jedoch nicht telefonisch) oder schriftlich (z. B. per Telefax oder E-Mail) beantragt werden. Als Auslandsösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 4. Tag vor der Wahl bzw. mündlich bis zum 2. Tag vor der Wahl beantragt werden – in beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität nachweisen, z.B. durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe der Passnummer.
Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können (Portogebühren übernimmt der Bund).
Die besondere („fliegende“) Wahlbehörde Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters-, oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, können am Wahltag von einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde besucht werden. Sollten Sie den amtlichen Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, so dürfen Sie sich von einer Vertrauensperson, die Sie sich selbst auswählen, bei der Wahlhandlung helfen lassen.
Weitere Auskünfte: Bundesministerium für Inneres Telefon: +43 1 53126 2700, Fax: +43 1 53126 2110 E-Mail: wahl@bmi.gv.at, Internet: www.bmi.gv.at/wahlen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Wahlbüro Telefon: +43 50 11 50 4400, Fax: +43 50 11 59 243 E-Mail: wahl@bmeia.gv.at, Internet: www.wahlinfo.aussenministerium.at